10.07.2017 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, die bei Baumängeln greift, ist angemessen. Sie muss nicht verlängert werden. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das das Institut für Baurecht e. V. im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
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